https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20194281
Auszüge aus einer Antwort des Bundesrates (2019) auf eine Anfrage von Jürg Grossen:
- Die Berechnung der Treibhausgasemissionen des Luftverkehrs wird bisher und zukünftig entsprechend den international anerkannten Regeln für die Erstellung der nationalen Treibhausgasinventare gemäss Klimakonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) erfolgen. Für den internationalen Luftverkehr werden die CO2-Emissionen ausgewiesen und umfassen die ganzen Flugstrecken bis zur Destination. Die Emissionen des internationalen Flugverkehrs sind im Reduktionsziel gemäss Kyoto-Protokoll und CO2-Gesetz nicht eingeschlossen.
- Die Emissionen pro Einwohner und Jahr, welche alleine durch Flugreisen entstehen, werden nicht separat erhoben. Unter den Annahmen, welche der Antwort auf Frage 2 zugrunde liegen, kann man von rund 0,8 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr ausgehen. Dem gegenüber stehen 4,5 Tonnen CO2 pro Einwohner und Jahr.
Berechnung anhand obiger angaben: Da die Gesamtmenge 4.5 + 0.8 Tonnen = 5.3 Tonnen beträgt, verursacht der Flugverkehr ca. 15 %
Der WWF kommt zu etwas anderen Zahlen, nämlich 27 %: https://www.wwf.ch/de/unsere-ziele/flugverkehr
Diese Differenz lässt sich dadurch erklären, dass der Flugverkehr neben den bekannten Klimagasen auch andere Effekte erzeugt (z.B. Kondensstreifen), welche ebenfalls klimawirksam sind. Die Berechnung dieser Effekte sind sehr aufwändig und befinden sich aktuell (2021) in Diskussion. Siehe dazu "Die Auswirkungen der Flugverkehrsemissionen auf das Klima, Swiss Academies Communications".